In vielen Alltagsunfällen wird der menschliche Körper in Mitleidenschaft gezogen, z. B. durch Abtrennung einzelner Gliedmaßen. Hier stellt sich oft die Frage, ob es ein Unfall oder Selbstverstümmelung zum Nachteil der Versicherer war.
Anhand realer Versuchsdurchführungen in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Rechtsmedizinern kann eine Überprüfung der Plausibilität stattfinden. Auch kann geprüft werden, ob der vorgetragene Hergang technisch nachvollziehbar ist.
In machen Fällen, auch außerhalb der Verkehrsunfallrekonstruktion, nehmen die Ermittlungsbehörden Unterstützung von Sachverständigen in Anspruch, z. B. bei den Fragen, ob eine Bremsleitung absichtlich durchgeschnitten (Mordversuch) wurde, eine Person von der Brüstung hinuntergeworfen wurde oder selbst gesprungen ist, ob ein Fahrrad von einer Beschuldigten vom Balkon eines Hochhauses bis an eine bestimmte Aufprallstelle geworfen werden konnte oder ob die detaillierte Beschreibung einer im Pkw vergewaltigten Frau mit den technischen Gegebenheiten in Einklang gebracht werden kann.
Durch systematische Analyse der vorgetragenen Bewegungsabläufe unter Berücksichtigung der Beschädigungen von Bauteilen kann theoretisch und/oder versuchstechnisch eine Lösung erarbeitet werden.
Prof. Karl-Heinz Schimmelpfennig
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Dipl.-Ing. Uwe Golder
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Dipl.-Ing. Joost Wolbers
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Dr. rer. nat. Jens Bastek
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Dipl.-Ing. Robert Dietrich
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Dr.-lng. Bernd Fago
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Dr. rer. nat. Tim Hoger
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen