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Motor- und Getriebeschäden

Die Beurteilung von Motorschäden, Getriebeschäden oder Schäden an anderen technischen Bauteilen von Fahrzeugen sind im Rahmen des Gewährleistungsrechtes von Interesse. In vielen Fällen zeigt sich der Schaden erst mit dem Totalausfall eines Bauteiles an. Bei einem Motorschaden kann dies beispielsweise der Bruch eines Pleuels oder der Ausfall eines Zylinders sein.

Wenn der Schaden bemerkt wird, sind diese Bauteile meist schon völlig zerstört und lassen in manchen Fällen keine gesicherten Aussagen zur eigentlichen Ursache zu. Bei der Schadensanalyse darf man sich deshalb nicht allein auf das bereits zerstörte Bauteil konzentrieren, sondern muss den Zustand des gesamten Aggregates beurteilen. An anderen Bauteilen kann sich der Schaden erst im Anfangsstadium befinden, was zuverlässigere Schlussfolgerungen zur Schadensursache zulässt.

Wolfgang Pissarsky

Kontakt aufnehmen pissarsky@ureko.de