Während des Fahrbetriebes wirken vielfältige Kräfte auf das Transportgut ein. Diese können bewirken, dass die Ladung auf der Ladefläche rutscht, kippt oder wandert.
§ 22 (StVO) schreibt vor, dass die Ladung so auf einem Fahrzeug zu verstauen ist, dass sie sich bei normalen Fahrmanövern nicht bewegen darf. Zu den normalen Fahrmanövern gehören auch Vollbremsungen oder Ausweichmanöver.
Häufig wird im Rahmen von Polizeikontrollen eine mangelhafte Ladungssicherung festgestellt. Im möglicherweise folgenden Ordnungswidrigkeitsverfahren ist es die Aufgabe eines Sachverständigen zu überprüfen, ob die Ladungssicherung tatsächlich nicht ordnungsgemäß war.
Hierbei wird untersucht, inwieweit die vorgenommenen Ladungssicherungsmaßnahmen die in den einschlägigen Richtlinien formulierten Anforderungen erfüllen. In Zweifelsfällen können die zu begutachtenden Ladungssicherungsmaßnahmen auch direkt im Versuch nachgestellt und überprüft werden.
Die Ermittlung von Unfallursachen bei Großschäden im Transportbereich erfordert die Kombination einer fundierten unfallanalytischen Betrachtung mit anderen wissenschaftlichen Fachdisziplinen.
Nahezu alle konventionellen Havariekommissariate oder Sachverständigenbüros im Transport- und Logistikbereich beschäftigen sich im Wesentlichen mit der Feststellung der Schadenhöhe.
Die Ermittlung von Unfallursachen bei Großschäden im Transportbereich erfordert eine umfassende unfallanalytische Betrachtung.
Der Fachbereich Transportschäden bei S+B kann mit seinem umfangreichen Kompetenznetzwerk und aufgrund Jahrzehnte langer Erfahrung klassische Unfallrekonstruktion mit verschiedenen technisch-wissenschaftlichen Fachdisziplinen kombinieren. Auch internationale Aufträge sind in den letzten Jahren zu einem größer werdenden Teil der unfallanalytischen Arbeit geworden.
Dipl.-Ing. Robert Dietrich
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen
Dr. rer. nat. Tim Hoger
ö.b.u.v. Sachverständiger der IHK Nord Westfalen