Überprüfung von Vorwürfen zur Ladungssicherheit
Während des Fahrbetriebes wirken vielfältige Kräfte auf das Transportgut ein. Diese können bewirken, dass die Ladung auf der Ladefläche rutscht, kippt oder wandert.
§ 22 (StVO) schreibt vor, dass die Ladung so auf einem Fahrzeug zu verstauen ist, dass sie sich bei normalen Fahrmanövern nicht bewegen darf. Zu den normalen Fahrmanövern gehören auch Vollbremsungen oder Ausweichmanöver.
Häufig wird im Rahmen von Polizeikontrollen eine mangelhafte Ladungssicherung festgestellt. Im möglicherweise folgenden Ordnungswidrigkeitsverfahren ist es die Aufgabe eines Sachverständigen, zu überprüfen, ob die Ladungssicherung tatsächlich nicht ordnungsgemäß war.
Hierbei wird untersucht, inwieweit die vorgenommenen Ladungssicherungsmaßnahmen die in den einschlägigen Richtlinien formulierten Anforderungen erfüllen.
In Zweifelsfällen können die zu begutachtenden Ladungssicherungsmaßnahmen auch direkt im Versuch nachgestellt und überprüft werden.









